Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - I-22 W 19/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vollstreckung der Verurteilung zur Bewirkung der Löschung einer Vormerkung sowie einer Grundschuld
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bewilligung zur Löschung der Grundschuld bei Nichtigkeit des Vertrags
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 28.04.2021 - 5 O 277/19
- LG Krefeld, 03.05.2021 - 5 O 277/19
- OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - I-22 W 19/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00
Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - 22 W 19/22
Im Falle der Kondiktion einer auf seinem Grundstück lastenden Grundschuld hat der Bereicherungsgläubiger einen Anspruch auf Aufhebung oder Übertragung an sich (BGH, Urt. v. 15.03.2002 - V ZR 396/00, NJW 2002, 1872). - OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 642/00
Grundbuchberichtigung; Rechtskraft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - 22 W 19/22
Sie verweist auf einen Beschluss des OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2000 - 6 W 642/00, FGPrax 2001, 56 und bittet hilfsweise um Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens und Rücksendung des Titels zur Vorlage beim Grundbuchamt. - OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 23/98
Verurteilung zur Genehmigung in notarieller Form
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - 22 W 19/22
Auch nach einer Entscheidung des OLG Köln (Beschl. v. 30.12.1998 - 2 Wx 23/98, NJW-RR 2000, 880) wäre davon auszugehen, dass der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden ist.
- KG, 14.10.2022 - 22 W 48/22
Handelsregistereintragung bei wirtschaftlicher Neugründung durch Mantelverwendung
Erst wenn sich Anhaltspunkte ergeben, die eine weitere Prüfung erfordern, darf es insoweit ermitteln (§ 26 FamFG) und auch weitere Nachweise erfordern (Senat, Beschluss vom 27.04.2022 - 22 W 19/22 - n.v.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Beschluss vom 07.07.2003 - II ZB 4/02 - Rn. 7;… Beschluss vom 18.01.2010 - II ZR 61/09 - Rn. 6, beide zitiert nach juris; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.04.2022 - 22 W 19/22 - n.v.) sind die Regeln der sog. "wirtschaftlichen Neugründung" anwendbar, wenn die Gesellschaft eine "leere Hülse" ist, also kein aktives Unternehmen betreibt, an das die Fortführung des Geschäftsbetriebs - sei es auch unter wesentlicher Umgestaltung, Einschränkung oder Erweiterung seines Tätigkeitsgebiets - in irgendeiner wirtschaftlich noch gewichtbaren Weise anknüpfen kann.
Denn die Änderung des Unternehmensgegenstandes führt zu einer vollständigen Änderung der Unternehmensausrichtung, die eine Übernahme von Personal- und Sachausstattung nahezu ausschließt (vgl. für den umgekehrten Fall einer bisher im Bereich Unternehmensberatung tätigen Gesellschaft, die nach Änderung im Bereich Garten- und Landschaftsbau tätig werden soll: Senat, Beschluss vom 27.04.2022 - 22 W 19/22 - n.v.).
- OLG München, 24.10.2023 - 8 U 719/23
Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit …
Sofern mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würde, wenn also eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO nicht möglich ist, bleibt es bei der Regel, dass den Kläger die Beweislast für die klagebegründenden Tatsachen trifft und deren Nichterweislichkeit ihm schadet (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 84/10, NJW 2012, 2267; BGH, Urteil vom 16.12.1963 - III ZR 47/63; BGH, Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 939/02, BauR 2004, 1290, Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl., Rdn. 4 zu § 287 ZPO OLG Naumburg Urt. v. 28.10.2022 - 7 U 47/22, BeckRS 2022, 36548 Rn. 66, beck-online).